Urteil setzt Web 2.0 zu

Das Urteil des Hamburger Landgerichts im Fall Niggemeier setzt Bloggern und den Betreibern von Onlineangeboten mit Web 2.0-Elementen mehr zu als erwartet. Bei der Süddeutschen Zeitung beispielsweise können Artikel seit Kurzem nur noch werktags bis 19 Uhr kommentiert werden. Also nur so lange, wie die Onlineredakteure die Kommentare kontrollieren können.

Diese Massnahme hat man laut Hans-Jürgen Jakobs, Online-Chefredakteur bei der Süddeutschen, treffen müssen, weil das Diskussionsniveau einiger weniger Teilnehmer nachts erschreckend abgenommen habe. Die Massnahme habe nach Aussage von Jakobs jedoch nichts mit dem Hamburger Urteil zu tun und man wolle Kommentare auch künftig nicht vorab überprüfen.

Die allgemeine Unsicherheit ist gross und alle stellen sich die Frage: Was ist erlaubt und was nicht? Auch Google macht sich laut Insidern indirekt Sorgen wegen des Hamburger Urteils und den von Anwälten geforderten Vorab-Prüfpflicht.

Das Unternehmen steht vor dem Problem, ob es rechtsverletzende Inhalte, auf die es verlinkt, nicht ebenfalls vor Veröffentlichung vom Such-Index ausschliessen müsste. Eine solche Vorabzensur von Inhalten käme für Google jedoch einem massiven Eingriff in die Meinungsfreiheit gleich und steht daher ausser Frage.

Blogger Stefan Niggemeier für seinen Teil will beim Oberlandgericht Hamburg Berufung gegen das Urteil des Landgerichts einlegen. Das letzte Wort wird irgendwann vermutlich der Bundesgerichtshof (BGH) haben. Wir werden sehen.

Quellen: PC Welt | Financial Times Deutschland

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Michael Beglinger

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