Anwälte warnen vor Web 2.0

Nutzergenerierte Inhalte über verschiedene Tools des Web 2.0 können im eCommerce helfen, die Umsätze anzukurbeln. Das zeigt das aktuelle Beispiel mit dem Verkaufsschlager Fiat 500.

Doch nach Einschätzungen von deutschen Rechtsexperten können Betreiber von eCommerce-Plattformen künftig für rechtsverletzende  Kommentare ihrer Nutzer haftbar gemacht werden.

Dazu der auf Internet- und Medienrecht spezialisierte Rechtsanwalt Arne Trautmann in einem Gespräch mit iBusiness:

Online-Shops mit Kommentar- und Bewertungsfunktionen sind nichts weiter als ein spezialisiertes Forum.

Laut Trautmann gilt für Shopbetreiber dasselbe wie für Blogger: Man haftet als Betreiber einer Plattform für alle veröffentlichten Inhalte, und zwar unabhängig davon, ob man von den Inhalten Kenntnis hat oder nicht.

Au weia, den Shopbetreibern weht offenbar ein rauer Wind entgegen. Dabei hatte doch alles so gut angefangen: Erst gerade im Herbst dieses Jahres zeigte eine Umfrage von iBusiness, dass die grössten deutschen Onlineshops wie Quelle oder Neckermann ihre Kunden durch nutzergenerierte Inhalte öfter auf die Seite ziehen und dort länger halten und zu mehr Einkäufen motivieren können.

Screenshot von Quelle.de
[Screenshot von Quelle.de]

Zwar hatte man seit der ersten Stunde mit gefälschten Kommentaren zu kämpfen, die im Auftrag von PR-Agenturen oder von den Marketingabteilungen für die in einem Shop erhältlichen Produkte einer Firma anonym verfasst werden, aber das Problem schien zumindest der Glaubwürdigkeit der restlichen Inhalte nicht abträglich zu sein.

Screenshot von Neckermann.de
[Screenshot von Neckermann.de]

Nun aber kämpft die Branche mit juristischen Problemen, denn die nächste Welle mit Abmahnklagen steht kurz bevor. Und die Branche ist ratlos, denn zur Bekämpfung des Problems gibt es wie so oft keine Patentrezepte.

Die einen versuchen, mit Zensur auf die Mahnrufe der Anwälte zu reagieren. Das heisst, nutzergenerierte Inhalte wie Kommentare oder Bewertungen werden vor Veröffentlichung überprüft und erst nach Freigabe veröffentlicht. Diese Variante halte ich für suboptimal, denn man riskiert, die Nutzer über Freischaltemechanismen unnötig hinzuhalten und im schlimmsten Fall von der Plattform zu vertreiben.

Die anderen halten am Konzept des direkten, ungefilterten Feedback-Mechanismus fest. Tapfere Haltung, aber das Risiko ist wie gesagt gross, früher oder später juristisch abgemahnt zu werden.

Ich glaube, es führt längerfristig kein Weg daran vorbei, für solche und ähnlich gelagerte Fälle eine Art Liveüberwachung von Inhalten einzuführen. Für die Betreiber heisst das in erster Linie: Personal aufstocken, denn gerade bei grossen Plattformen wie den oben genannten, dürfte das Aufkommen von neuem Content nicht gerade klein sein. Aber auch hier gilt die Regel: wenn man es schon tut, dann aber bitteschön richtig!

Quelle: iBusiness

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Mehr Kosten

Live-Überwachung und zusätzliches Personal tönen aber auch nach mehr Kosten. Und wenn die Umsätze, die durch Web 2.0 Funktionen auf der Shopseite zusätzlich generiert werden, nicht stimmen, wird man merken, dass es ja auch ohne geht. Ich verstehe die Deutschen nicht, aber Web 2.0 hat es dort ziemlich schwer.

Re: Mehr Kosten

  • Von: Michael Beglinger
  • , 14. Dezember 2007,
  • 08:58

Klar, die Online-Umsätze müssen für eine solche Massnahme stimmen. Deshalb ist mein Vorschlag - wenn überhaupt - auch nur für wirklich grosse Onlineshops gedacht.

Aber was kann sonst getan werden? Gerade, weil es sich um kommerzielle Angebote handelt, bin ich ziemlich sicher, dass die Klagen in naher Zukunft stark zunehmen werden - ähnlich wie damals bei exponierten Bloggern.

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Michael Beglinger

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